Carl-Sonnenschein Grundschule

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Übergänge

Übergang Kindergarten-Grundschule

Um den Schulneulingen einen reibungslosen Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu
ermöglichen, findet mit den umliegenden Kindergärten ein regelmäßiger Austausch statt
(z. B. Treffen der Leitungen, gegenseitige Besuche).

Die Kindergärten haben die Möglichkeit mit ihren Schulneulingen die Schule zu besuchen
und am Unterricht teilzunehmen.

Außerdem integrieren wir die Kindergartenkinder bei Veranstaltungen, die auch für das Kindergartenalter
geeignet sind.

Übergang zur weiterführenden Schule

Unser Ziel ist es, für jede Schülerin und jeden Schüler bei unserer Beratung die aus unserer Sicht beste
Schulform zu empfehlen.  Damit ist die Schulform gemeint, die die jeweilige Schülerin / den jeweiligen
Schüler mit seinen Fähigkeiten, Begabungen, Interessen und Defiziten am besten fördern kann.  Im
Mittelpunkt unserer Beratung steht das Wohl der Schülerin / des Schülers.

Der Übergang zur weiterführenden Schule ist im Schulgesetz verankert.

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG)

Vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2006 (GV. NRW. S. 278)

  1. Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot.
  2. Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern in einem
    persönlichen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes.
  3. Die Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 SchulG ist Teil des
    Halbjahreszeugnisses der Klasse 4.

Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für
die weitere schulische Förderung am besten geeignet erscheint; dabei ist jeweils neben der Hauptschule
oder der Realschule oder dem Gymnasium auch die Gesamtschule zu benennen.

Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als
Versetzungskonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten
der Schülerin oder des Schülers sowie unter Einbeziehung des Beratungsgesprächs mit den
Erziehungsberechtigten.

Die Erziehungsberechtigten melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses
der Klasse vier für eine der von ihnen gewählte Schulform an. Die weiterführende Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.